HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQs)

1. Wen unterstützt die Stiftung Universitätsmedizin Aachen?

Seit über 30 Jahren steht die Uniklinik RWTH Aachen kranken Menschen zur Seite, bildet Ärztinnen und Ärzte nach neuesten Standards aus und entwickelt innovative Methoden zur Erkennung und Behandlung von Krankheiten. Die im Jahr 2015 gegründete Stiftung Universitätsmedizin Aachen soll den Brückenschlag zu anderen Forschungseinrichtungen intensivieren und medizinische Fortschritte sowie modernste Diagnostik- und Therapieverfahren auf diese Weise schneller zum Patienten bringen. Unsere Stiftung hilft jenen Menschen, die sich in den Dienst der Forschung, der Heilung und der Linderung von Leiden stellen. Ihr Auftrag ist die Unterstützung der medizinischen Versorgung, der Transfer von Forschung und klinischer Anwendung sowie die Weitergabe von Wissen an die künftigen Ärztegenerationen.

Alle Bereiche greifen dabei ineinander: Nur wenn wir umfassend medizinische Forschung fördern, können wir klinische Versorgung mit neuen Methoden der Therapie und Diagnostik bereichern und künftige Generationen von Ärztinnen und Ärzten auf dem neuesten Stand von Wissen und Technik ausbilden. Die Stiftung fördert ausschließlich Wissenschaft und Forschung, Bildung sowie das öffentliche Gesundheitswesens im Bereich der universitären Hoch-leistungsmedizin am Standort Aachen.

Damit die Mittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden, unterstützt die Stiftung nur konkrete Projekte. Alle Spenden und jede andere Art der Förderung tragen auch dazu bei, dass Aachen und die Region ein Stück lebens- und liebenswerter werden.

2. Wer sind die Gesichter der Stiftung Universitätsmedizin Aachen?

Die Stiftung Universitätsmedizin Aachen setzt sich zusammen aus Vorstand und Geschäftsführung, Kuratorium und einem Beirat. Das Kuratorium und der Beirat bestehen aus bedeutenden Entscheidungsträgern und qualifizierten Multiplikatoren aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur.

Bei der Zusammensetzung des Gremiums hat die Universitätsstiftung besonderen Wert darauf gelegt, die unterschiedlichen Bereiche der Gesellschaft mit einzubeziehen, um eine noch stärkere Vernetzung von Impulsen und Anregungen aus Wissenschaft und Gesellschaft zu erzielen.

3. Wie finanziert die Stiftung Universitätsmedizin Aachen ihre Arbeit?

Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie aus den Zuwendungen von Spendern.

4. Wer entscheidet über die Verteilung der Spendengelder?

Auf Grundlage einer ausführlichen Bedarfsanalyse erörtert unsere Geschäfts-führung, wo welche Unterstützung notwendig ist und wie die Stiftung Universitätsmedizin Aachen aktiv werden kann. Ihre Vorschläge legt sie dem Vorstand vor, der darüber diskutiert und die finale Entscheidung über die Förderung vorgeschlagener Projekte trifft.

Das Kuratorium berät den Vorstand zu den beantragten Förderprojekten und priorisiert die eingegangenen Vorschläge. Vor Entscheidung über die Förderung vorgeschlagener Projekte hat der Vorstand das Votum des Kuratoriums zu prüfen und in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.

5. Wie wird die Verwendung der Mittel kontrolliert?

Die absolute Transparenz der Mittelverwendung ist ein besonderes Anliegen der Stiftung Universitätsmedizin Aachen. Dem Kuratorium obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses und der Höhe der frei verwendbaren Mittel. Auch der Beirat wird über die Tätigkeit der Stiftung, den Inhalt des Jahresabschlusses sowie die geplanten Forschungs- und Förderungsprogramme unterrichtet.

Stiftungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln, oberste Stiftungsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen.

6. Wie kann ich einen Antrag an die Stiftung Universitätsmedizin Aachen stellen?

Uns ist es besonders wichtig zu verstehen, wie Ihr Projekt funktioniert, wie Sie Ihre Ziele definieren und wie Sie diese erreichen wollen. Bitte füllen Sie das Antragsformular, wenn nicht anders vermerkt, in Fließtextform aus. Das vollständig ausgefüllte Formular inklusive Finanzplan senden Sie bitte an infostiftung-um-aachende.

Für Rückfragen zum Ausfüllen des Projektantrags stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

7. Wie kann ich die Stiftung Universitätsmedizin Aachen unterstützen?

Sie können die Stiftung Universitätsmedizin Aachen auf ganz unterschiedliche Weise unterstützen, zum Beispiel durch eine einmalige Spende, durch eine regelmäßige Unterstützung oder durch eine Benefiz-Aktion zugunsten der Stiftung. Darüber hinaus bieten Geburtstage, Jubiläen und Hochzeiten eine gute Möglichkeit, um Spenden statt Geschenke zu bitten. Sie können dieStiftung Universitätsmedizin Aachen selbstverständlich auch über Ihr eigenes Leben hinaus dauerhaft unterstützen, indem Sie die Stiftung in einem Testament oder Vermächtnis begünstigen. Auch Kondolenzspenden anlässlich von Trauerfällen sind möglich.

Falls Sie darüber hinaus Ideen haben, wie Sie sich für die Stiftung Universitätsmedizin Aachen engagieren können, schicken Sie uns gerne eine Mail an infostiftung-um-aachende.

Spendenmöglichkeiten:

Regelmäßige Unterstützung Durch regelmäßige Spenden stehen uns unsere Förderpartner zur Seite. Seien auch Sie dabei! Ihr monatlicher Beitrag ermöglicht es Medizinern, Pflegekräften und Therapeuten auch in Zukunft medizinische und menschliche Höchstleistungen über die medizinische Grundversorgung hinaus zu erbringen.

Einmalige Unterstützung Gerne können Sie unsere Arbeit mit einer einmaligen Unterstützung fördern. Hierbei können Sie Ihre Zuwendung zweckfrei oder zweckgebunden an uns richten. Hierfür können Sie auch unser Online-Tool nutzen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Zu besonderen Anlässen
Wünschen Sie sich Spenden für Ihr Herzensprojekt und beschenken Sie an Ihrem Geburtstag andere! Wählen Sie ein Projekt aus. Wir unterstütze Sie gern darin, Ihren Geschenkwunsch umzusetzen, z. B. indem wir Ihnen
• einen projektspezifischen Text für Ihre Einladungskarte zur Verfügung stellen,
• Informationsmaterialien zu Ihrem Projekt senden,
• Möglichkeiten der Spendensammlung und den Erhalt einer Spendenbescheinigung aufzeigen.

Helfen Sie uns mit Ihrer Kondolenzspende
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist immer ein schwerer Verlust. In dieser Zeit des Trauerns anderen neue Hoffnung zu schenken, Gutes tun über den Tod hinaus und Spuren hinterlassen, kann sehr tröstlich sein. Viele Angehörige verzichten daher bewusst auf Blumen sowie Kränze und bitten stattdessen um Spenden für die Stiftung Universitätsmedizin Aachen. Umso mehr danken wir Ihnen, wenn Sie beabsichtigen, uns mit Kondolenzspenden zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Flyer.

Als Unternehmen helfen
Ihr Unternehmen kann Großes bewirken! Immer mehr Unternehmen übernehmen bewusst soziale Verantwortung. Als Unternehmenspartner haben Sie viele Möglichkeiten, gemeinsam mit uns aktiv zu werden und sich sozial zu engagieren – zum Beispiel mit einer einmaligen Spende, einer Verkaufsaktion oder einem Firmenlauf. Oder Sie engagieren sich nachhaltig im Rahmen einer langfristigen Partnerschaft.

Stiften durch ein Testament
Mit dem letzten Willen in die Zukunft wirken Ihr Testament ist Ihr letzter Wille. Mit ihrem Nachlass können Sie helfen, der Medizin und den Menschen der Region eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Das Finanzamt hat die Stiftung Universitätsmedizin Aachen als gemeinnützig und somit besonders förderungswürdig anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie die Stiftung Universitätsmedizin Aachen testamentarisch bedenken, können Sie sicher sein, dass das Vermögen ungeschmälert bei den bedürftigen Projekten ankommt.

Stifter werden – steuerliche Vorteile
Wer für einen guten Zweck spendet, wird mit steuerlichen Vorteilen belohnt. Auch Zuwendungen an die Stiftung Universitätsmedizin Aachen können gegen Vorlage einer Bestätigung bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Die Stiftung Universitätsmedizin Aachen ist gemeinnützig und daher u.a. von der Körperschafts-, Erbschaft- und Schenkungssteuer befreit. Das gestiftete Vermögen geht ohne steuerliche Abzüge an die Stiftung und kommt so zu 100 Prozent den Stiftungszwecken zugute. Die jährlichen Erträge werden ebenfalls nicht besteuert, sondern können in vollem Umfang für Projekte ausgeschüttet werden, die dem gemeinnützigen Stiftungszweck dienen. 2007 beschlossen Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Dadurch haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifterinnen, Stifter und Stiftungen erheblich verbessert.

Folgende Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an Stiftungen oder Zustiftungen sind möglich:

Spende
Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen an eine gemeinnützige Körperschaft wie Vereine, Verbände, gemeinnützige GmbHs oder Stiftungen, die diese zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke ausgeben muss. Gemäß § 10b Abs. 1 Einkommenssteuergesetz können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Körperschaft insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Stiftungen / Zustiftungen
Gemäß § 10b Abs. 1a Einkommenssteuergesetz können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Begünstigt sind Zuwendungen anlässlich der Stiftungsgründung und seit 2007 auch spätere Zustiftungen. Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung unterliegen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Der Abzugsbetrag kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.

Zustiftungen durch Unternehmen
Werden Zustiftungen durch Einzelunternehmen oder Personengesellschaften geleistet, mindern diese gemäß § 9 Nr. 5 Gewerbesteuergesetz zusätzlich auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Erhebungszeiträumen den Gewerbesteueraufwand. Zustiftungen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind nicht steuerbegünstigt. Vorteile des Stiftens für die Stiftung:

Wir freuen uns, wenn Sie dies bei der Umsetzung Ihres Engagements einen Schritt weiterbringt! Sie wollen mehr zum Stiften und Spenden wissen oder hätten gerne eine Beratung?
Ihre Ansprechpartner Florian Schaefer und Dr. Mathias Brandstädter informieren Sie gerne in einem diskreten Gespräch: 0241 80 35910.

8. Ist es sinnvoller zweckgebunden oder ungebunden zu spenden?

Wer spendet, will helfen und mit den eigenen Mitteln Gutes bewirken; mitunter auch gezielt zugunsten eines bestimmten Projekts. Deshalb ist es jederzeit möglich, eine Spende mit einem Stich- oder Kennwort zu versehen, um sie einem bestimmten Projekt zugute kommen zu lassen. Wir führen genau Buch darüber, dass diese zweckgebundenen Spenden wie vorgesehen zum Einsatz kommen.

9. Die Uniklinik RWTH Aachen bekommt doch auch Geld vom Staat. Warum soll ich trotzdem spenden?

Die Uniklinik RWTH Aachen ist eine Anstalt öffentlichen Rechts des Landes NRW. Die öffentlichen Gelder sichern dabei die Grundversorgung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Doch die Uniklinik RWTH Aachen leistet mehr. Dieses „Mehr“ ist durch die Unterstützung unserer Spender möglich. Es sind die Momente, die Heilung, Beistand und Unterstützung ermöglichen: Durch eine Krebsforschung, die neue Therapien entwickelt, durch die Betreuung von Kindern erkrankter Eltern oder durch die Bereitstellung der neuesten Diagnostikgeräte für die Allerkleinsten.

10. Sind Spenden an die Stiftung Universitätsmedizin Aachen steuerlich absetzbar?

Für jede Spende erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Steuer-erklärung, sofern unserer Stiftung Ihre Adresse vorliegt bzw. von der über-weisenden Bank korrekt übermittelt wurde. Sollten Sie keine Nachricht von uns erhalten, bitten wir Sie, uns Ihre korrekte Anschrift mitzuteilen, damit wir Ihnen die Zuwendungsbestätigung umgehend zusenden können.

Eine Spende ist oft der Anfang der Hilfe für die Projekte Stiftung Universitätsmedizin Aachen. Wir sind für jede Hilfe dankbar und als gemein- nützige Stiftung können wir Ihnen diese Dankbarkeit auch mit Hilfe des Staates zeigen: Spende, Stiftung und Erbe werden durch eine Reihe von Steuervorteilen, wie dem Erlass der Erbschaftssteuer honoriert. Mehr dazu finden Sie unter (7).

11. Woran kann ich sehen, ob die Stiftung Universitätsmedizin Aachen vertrauenswürdig ist?

Wir möchten, dass Sie Ihre Spende bei der Stiftung Universitätsmedizin Aachen in guten Händen wissen. Deshalb setzen wir auf größtmögliche Transparenz und Offenheit. Ihre Ansprechpartner Florian Schaefer und Dr. Mathias Brandstädter stehen Ihnen unter Telefon 0241 80 35910 gern und jederzeit bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.